Die Kanzlei Sedlmaier, Geiling & Partner berät Sie bundesweit zu allen Fragen des IT-Rechts und vertritt Sie dabei in jedem Verfahrensstadium.
Laut Fachanwaltsordnung wird das IT-Recht wie folgt beschrieben:
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Vertragsrecht der Informationstechnologien, einschließlich der Gestaltung individueller Verträge und AGB,
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Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, einschließlich der Gestaltung von Provider-Verträgen und Nutzungsbedingungen (Online-/Mobile
Business),
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Grundzüge des Immaterialgüterrechts im Bereich der Informationstechnologien, Bezüge zum Kennzeichenrecht, insbesondere Domainrecht,
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Recht des Datenschutzes und der Sicherheit der Informationstechnologien einschließlich Verschlüsselungen und Signaturen sowie deren
berufsspezifischer Besonderheiten,
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Das Recht der Kommunikationsnetze und -dienste, insbesondere das Recht der Telekommunikation und deren Dienste,
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Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien (einschließlich e- Government) mit Bezügen zum europäischen und deutschen
Kartellrecht,
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Internationale Bezüge einschließlich Internationales Privatrecht,
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Besonderheiten des Strafrechts im Bereich der Informationstechnologien.
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Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung